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Dienstunfähigkeitsversicherung
Beamte werden nicht „berufsunfähig“, sondern „dienstunfähig“ geschrieben. Dienstunfähig ist ein Beamter, „wenn er aufgrund eines körperlichen Gebrechens oder einer Schwäche der geistigen und körperlichen Kräfte dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, seinen Dienst zu tun”. Er wird dann von seinem Dienstherrn wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzt. Beamte auf Lebenszeit haben bei allgemeiner Dienstunfähigkeit grundsätzlich erst nach fünf Jahren einen Anspruch auf Ruhegehalt gegenüber ihrem Dienstherrn.
Neben der allgemeinen Dienstunfähigkeit gibt es noch spezielle Dienstunfähigkeiten, z. B. für den Vollzugsdienst (Zoll, Polizei, …) oder den Feuerwehrdienst. Hier kann ein Einkommensverlust manchmal 30 Prozent der Dienstbezüge ausmachen – durch den Wegfall von Besoldungszuschlägen.
Eine private Dienstunfähigkeitsversicherung bietet im Fall der Fälle zumindest zusätzlichen finanziellen Schutz.
Wichtig:
Beamte auf Widerruf befinden sich in der Ausbildung und werden bei Dienstunfähigkeit entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.
Beamte auf Probe erhalten nur bei einem Dienstunfall ein Ruhegehalt. Ansonsten werden sie ebenfalls entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Allerdings gilt auch in der gesetzlichen Rentenversicherung eine generelle Wartezeit von fünf Jahren. Die Höhe des Ruhegehalts steigt mit den Dienstjahren, es reicht bei jungen Beamten oft nicht zum Leben aus. Beide Situationen bieten keinen Schutz vor Dienstunfähigkeit!
Unser Tipp:
Mit Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit und der Erfüllung einer in der Regel fünfjährigen Wartezeit verbessert sich bei Dienstunfähigkeit die Absicherung durch den Dienstherrn. So ist es meist sinnvoll, in der ersten Zeit, in der die versicherte Person Beamter auf Probe oder Widerruf ist, eine höhere Dienstunfähigkeitsrente zu versichern.
Im Idealfall lassen sich Rentenhöhe und Beitrag im weiteren Verlauf je nach aktueller Lebenssituation flexibel gestalten, z. B. bei Erhöhung des Einkommens durch Erreichen einer höheren Besoldungsgruppe, bei Heirat oder Geburt des Kindes.