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Betriebliche Altersvorsorge
Überblick betriebliche Altersvorsorge
Gesetzlich Rentenversicherte müssen sich in Zukunft auf weitere Rentenkürzungen einstellen, die Versorgungslücke wird größer. Deshalb gewinnt die betriebliche Altersvorsorge (bAV) weiter an Bedeutung. Sie ergänzt die Leistungen aus gesetzlicher Rentenversicherung und privater Eigenvorsorge.
Seit 2002 haben Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf „Entgeltumwandlung“. Sie können einen Teil ihres Gehalts in eine bAV umwandeln und so die steuerlichen und sozialrechtlichen Vorteile für sich nutzen. Viele Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern darüber hinaus betriebliche Vorsorge auch als attraktive freiwillige Arbeitgeberleistung an. Damit werden Beschäftigte zusätzlich motiviert und die Bindung an das Unternehmen steigt.
Für eine bAV gibt es in Deutschland fünf verschiedene Gestaltungen („Durchführungswege“):
Direktversicherung
Bei diesem Durchführungsweg schließt der Arbeitgeber eine Versicherung auf das Leben des Arbeitnehmers ab. Begünstigt sind der Arbeitnehmer (zusätzliche Altersrente) und gegebenenfalls seine Hinterbliebenen. Die Beiträge finanzieren Arbeitnehmer, Arbeitgeber oder beide gemeinsam.
Unterstützungskasse
Die Unterstützungskasse gilt als eine der ältesten anerkannten Möglichkeiten der bAV. Sie gewährt Versorgungsleistungen im Rahmen eines Leistungsplans und eignet sich insbesondere für Personen mit hohem Einkommen. Die Höhe der Einzahlung ist unbegrenzt. Sie bietet die Möglichkeit, eine zusätzliche, staatliche Rente oder Kapital aufzubauen. Zur Finanzierung zahlt die Unterstützungskasse die Zuwendungen des Arbeitgebers als Beiträge in eine sogenannte Rückdeckungsversicherung ein. Die Rückdeckungsversicherung dient der Kapitalanlage und sichert Risiken wie zum Beispiel den Todesfall ab.
Pensionskasse
Die Pensionskasse unterliegt inzwischen den gleichen Rahmenbedingungen wie die Direktversicherung und verliert in der Praxis an Bedeutung. Arbeitnehmer und deren Hinterbliebene erhalten einen Rechtsanspruch auf die hier zugesagten Leistungen (monatliche Rente oder einmalige Kapitalauszahlung). Der Beitragsaufwand kann beim Arbeitgeber, beim Arbeitnehmer (Entgeltumwandlung) oder auf beiden Seiten liegen.
Pensionsfonds
Ein Pensionsfonds ist eine Art der bAV in Form eines Fonds. Als eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung gewährt der Pensionsfonds Arbeitnehmern und deren Hinterbliebenen einen Rechtsanspruch auf die zugesagten Leistungen, z. B. eine lebenslange Altersrente mit Mindestgarantie. Der Beitragsaufwand kann vom Arbeitgeber, vom Arbeitnehmer (Entgeltumwandlung) oder von beiden Seiten getragen werden. Die Rahmenbedingungen wie steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung gelten auch hier wie bei der Direktversicherung oder Pensionskasse. Das eingezahlte Geld wird in weitere Fonds investiert, um Rendite zu erzielen und die Betriebsrente aufzustocken.
Mit einer Pensionszusage wird Arbeitnehmern das Recht auf betriebliche Versorgungsbezüge nach Ablauf der aktiven Dienstzeit zugesagt. Im Versorgungsfall zahlt der Arbeitgeber die Leistungen (Zusatzrente als einmalige Zahlung oder lebenslange Rente) direkt an den Versorgungsberechtigten beziehungsweise seine Hinterbliebenen gemäß einer individuellen schriftlichen Zusage. Träger der Versorgung ist das Unternehmen. Versorgungsleistungen werden aus betrieblichen Mitteln finanziert. Die Beschäftigten leisten normalerweise keine eigenen Beiträge.
Auf Wunsch erhalten Sie von uns detaillierte Informationen zu den einzelnen Durchführungswegen.
Wissenswert:
Grundsätzlich können Arbeitnehmer, Arbeitgeber oder beide gemeinsam eine bAV finanzieren. Bei der arbeitnehmerfinanzierten Vorsorge verzichten Sie als Beschäftigter auf einen Teil Ihres Bruttoeinkommens und erhalten als Gegenleistung einen Anspruch auf Altersversorgung. Durch den Gehaltsverzicht sinkt die persönliche Steuerlast und Sozialabgaben fallen auf den Beitrag nicht an.
Wandeln Sie beispielsweise 100 Euro monatlich aus Ihrem Bruttoeinkommen in eine betriebliche Altersversorgung um, haben Sie tatsächlich nur einen Nettoaufwand von rund 50 Euro, weil Sie dabei Steuern und Sozialabgaben sparen.
Selbstverständlich kann sich auch der Arbeitgeber beteiligen. Seit 2019 muss der Betrieb bei neu abgeschlossenen Verträgen mindestens seine Sozialversicherungsersparnis als pauschalen Zuschuss einbringen. Bei früher abgeschlossenen Verträgen besteht diese Pflicht seit 2022. Oft bieten auch Tarifverträge die Möglichkeit, vermögenswirksame Leistungen zum Aufbau einer Altersversorgung zu verwenden. Betriebe, die Beschäftigten mit niedrigem Einkommen eine bAV zusagen, profitieren seit 2018 zudem von der neuen Geringverdienerförderung.
Neben der Altersversorgung können die o. g. Durchführungswege zum Teil weitere Zusatzbausteine für Absicherungen enthalten, beispielsweise Berufsunfähigkeitsvorsorge, Hinterbliebenen- und Invaliditätsabsicherung.
Unser Tipp:
Die bAV ist für Sie als Arbeitnehmer ein unverzichtbarer Teil Ihrer Zukunftssicherung. Gerne beraten wir Sie dazu, welche Form der bAV für Sie die passende ist.